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Leinenzwang ist Gesetzesbeugung

In Generelles on März 24, 2009 at 8:41

Diesem Artikel vorangestellt ist: Von vielen Hundefreunden und ihren Vierbeinern wird die bis zum 15. Juli geltende Regelung als Einschränkung und Ärgernis empfunden. Wenn das so einfach wär. Hundebesitzer sind nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet, ihren Hunden eine artgemässe Bewegung zu geben und dazu zählt nun einmal auch das freie Laufen ohne Leine.

Hund und Halter

Bei Hund und Halter gibt es eine Reihe von Beiträgen und Gutachten von Wissenschaftlern und Tierärtze zum Thema. Und auch bei VETion gibt es eine klare Zusammenfassung. Die eindeutige Message lautet: Leinenzwang und Maulkorbpflicht verstossen gegen das Tierschutzgesetz und führt darüberhinaus zu Verhaltensstörungen.

Damit ist der Hundehalter in jedem Fall wieder einmal in der Zwickmühle zwischen artgerechter Haltung und Gebührenbescheid.
Ich würde gegen einen Gebührenbescheid immer Widerspruch einlegen mit der stichhaltigen Begründung, die aus den o.g. Verweisen unschwer zu filtern ist. Dann braucht es nur noch einen superguten Anwalt.
Aber ich rate allen „erwischten“ Hundehaltern, einen Gebührenbescheid wegen Verstoßes gegen die Anleinpflicht keinesfalls unwidersprochen hinzunehmen! Ein Widerspruch ist Ihr gutes Recht und muss bearbeitet werden.